Kreisvorstand
Der Kreisvorstand ist zwischen den Kreismitgliederversammlungen das höchste beschließende Organ im Kreisverband. Seine Mitglieder werden für eine Dauer von zwei Jahren gewählt. Dem Kreisvorstand gehören gegenwärtig 12 Mitglieder an. Er besteht aus den Vorsitzenden, in Doppelspitze, aus den beiden Stellv. Vorsitzenden, aus dem Kreisgeschäftsführer und aus beiden Kreisschatzmeistern, sowie sechs weiteren Mitgliedern. Zu seinen Aufgaben zählt die Führung der politischen Arbeit im Kreisverband, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die Mitgliederbetreuung sowie die Verwaltung der finanziellen Mittel des Kreisverbandes. Der Kreisvorstand tagt in der Regel einmal im Monat. Die Beratungen sind öffentlich und jedes Mitglied hat das Recht, sich mit Anträgen und Anliegen an den Kreisvorstand zu wenden.


