Eisenhüttenstadt: Bericht aus der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2024
Zur Stadtverordnetenversammlung brachte unsere Fraktion zwei Anfragen und einen Antrag ein.
Die erste Anfrage betraf Haus- und Wildtiere im Stadtgebiet. Hintergründe der Anfrage war die Verwaltungsvorlage zur Hundesteuer und mögliche Schäden an den Deichen durch Biber, die während des Hochwassers fatale Folgen hätten haben können. Wir wollten wissen, worüber wir bei der Hundesteuer in Eisenhüttenstadt vom Umfang her reden und wie die Verwaltung das Gefahrenpotenzial im letzten Fall einschätzt. Weitere Unterfragen waren in der Anfrage eingeschlossen.
Die zweite Anfrage betraf die Umsetzung der Änderung des Bundeswasserhaushaltsgesetzes in Eisenhüttenstadt. Dort ist die Einrichtung von kostenlosen Trinkwasserentnahmestellen durch die Städte gefordert. Wir wollten wissen, was diesbezüglich in Eisenhüttenstadt vorgesehen ist.
Die Antworten gibt es mündlich und schriftlich. Die mündlichen Antworten waren erst einmal in Ordnung, die schriftliche Beantwortung erfolgt noch. Wie zu erwarten, ist zur zweiten Anfrage noch nicht viel passiert. Das liegt aber vor allem am schwammigen Gesetzestext und dem Fakt, dass es noch keine Durchführungsbestimmungen gibt. Da muss freundlich gesprochen die Bundesregierung noch arbeiten.
Unser Antrag betraf die Einführung eines Bürgerbudgets in Eisenhüttenstadt analog dem schon existierenden in Frankfurt (Oder) und anderen Städten. D.h. die Bürger können direkt bestimmen, für was für ein Projekt umgesetzt werden soll. In unserem Fall stehen dafür 10.000 € zur Verfügung. Das ist nicht viel, ermöglicht aber die Umsetzung des einen oder anderen Projektes, an dem die Bürger interessiert sind und das weder Stadtverwaltung noch Abgeordnete im Fokus hatten. Der Antrag wurde mit 16 zu 7 Stimmen angenommen. Allein die AfD hatte ein Problem damit und fühlte sich persönlich angegriffen, obwohl es in dem Antrag weder um sie, noch um einen Antrag von ihr ging. Ich interpretiere das Ganze so: Maßnahmen gegen Demokratieverdruss, den es zweifelsfrei derzeit gibt, wenden sich direkt gegen die „Geschäftsgrundlage“ der AfD und da sind sie instinktiv dagegen, in diesem Fall sogar ziemlich unsachlich.
Es gab eine ganze Reihe von Vorlagen der Verwaltung, die angenommen wurden und die diese in den nächsten Tagen bestimmt kommuniziert. Hier nur zwei kurze Bemerkungen.
Es wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, auch 2025 wieder ein Stadtfest durchzuführen.
Des weiteren wurde die „Richtlinie über die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Fraktionen“ gegen unsere Stimmen beschlossen. Sie basierte auf einen ursprünglich von der CDU eingebrachten Antrag und beinhaltete fast eine Verzehnfachung der Fraktionsgelder. Beispiel: Die Fraktion „Die Linke“ hat in der letzten Legislaturperiode jährlich für 6 Abgeordnete 400,32 € zur Verfügung. Die neue Richtlinie sah vor, einen Grundbetrag von 180 € pro Fraktion und Monat zu zahlen, zu dem noch monatlich 25 € pro Abgeordneten kommen sollten. Das sind für eine 6 Abgeordnete zählende Fraktion 180 € * 12 + 6 * 12 * 25 € = 3.960 €, d.h. fast eine Verzehnfachung. Das können wir keinem erklären, da ändert sich auch nichts wesentliches dran, das am Ende die Pauschale von 180 auf 100 € abgesenkt wurde.
Antragstext:
Antrag zur Einrichtung eines jährlichen Bürgerbudgets
Sehr geehrter Herr Balzer,
wir bitten die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung eines jährlichen Bürgerbudgets in Höhe von 10.000,00 € zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, eine Richtlinie zur Umsetzung dieses Beschlusses der SVV im Dezember 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Bürgerbeteiligung ist aktive lokale Demokratie und als solche kein neues Anliegen. Sie sollte auch in Eisenhüttenstadt, ähnlich wie in Frankfurt (Oder) und in anderen Städten Brandenburgs, gelebt und gefördert werden. Ein Bürgerbudget, d.h. eine jährliche Summe, über deren Verteilung die Bürger selbst entscheiden, ist dazu eine von mehreren Möglichkeiten.
Finanzierung:
Zur Kommunalwahl 2024 wurden 3 Mandate in der SVV nicht in Anspruch genommen, für die das Geld (Aufwandsentschädigungen 12 * 3 * 150 € = 5.400 €, Sitzungsgelder für SVV und Ausschüsse 2*5*3*15 € = 450 €) fest eingepreist ist. Die restlichen 4.150 € lassen sich durch Kürzung der in der Entschädigungssatzung (BV013-2024) §3 vorgesehenen, aus unserer Sicht exorbitant hohen Aufwendungen für die Fraktionen generieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. (MISiS) Jörg Mernitz
Fraktionsvorsitzender