Bericht von der Stadtverordnetenversammlung vom 8. April 2025

Jörg Mernitz

Am Dienstag, den 8. April fand eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) Eisenhüttenstadt statt, in der der Bürgermeister und die Verwaltung ihre Vorschläge zur Erhebung der Grundsteuer darlegten. Ein Beschluss zur Höhe der Grundsteuer war nicht vorgesehen (zum Glück).

Es wurde eine PowerPoint Präsentation gezeigt, die im Vergleich zur SVV am 12. März nicht viel substanziell Neues enthielt. Bei unverändertem Hebesatz entstehen Mindereinnahmen von fast 1,3 Millionen €, die natürlich schmerzhaft sind, umso mehr, da für die nächsten Jahre der finanzielle Spielraum aller Kommunen enger wird.

Zu zwei Aussagen ließ sich die Verwaltung dann doch bewegen.
1. Sie schätzt ein, dass 500.000 € Personalkosten und weitere 500.000 € Sachkosten eingespart werden können.
2. Sie haben von der Kommunalaufsicht die Zusage, dass die Mindereinnahmen rechtlich akzeptabel sind, da Eisenhüttenstadt derzeit (noch) finanziell so gut dasteht, dass kein Haushaltssicherungskonzept notwendig ist.

Wenn man berücksichtigt, dass von den 1,3 Millionen € sowieso 36% als dann nicht anfallende Kreisumlage die Stadtkasse am Ende nicht belasten und wenn die zwei mal 500.000 € noch glaubhaft untersetzt werden können, dann sollte dies ein Weg sein, einen Hebesatz für die Bürger zu beschließen, der sie nicht zusätzlich belastet. Wir werden sehen, wie zur nächsten SVV die Beschlussvorlage der Verwaltung aussieht.